Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der WaldWege GmbH, Kurfürstendamm 185, 10707 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 234567 B (nachfolgend "WaldWege" oder "Reiseveranstalter"), gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, die zwischen WaldWege und dem Kunden (nachfolgend "Reisender") geschlossen werden.
(2) Im Sinne dieser AGB sind: "Pauschalreise" eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für die Zwecke derselben Reise oder desselben Urlaubs, wenn diese Reiseleistungen von einem einzigen Unternehmer als Paket zusammengestellt wurden; "Reiseleistung" die Beförderung von Reisenden, Unterkunft, Mietwagenüberlassung sowie jede andere touristische Leistung; "Reisender" jede Person, die einen Reisevertrag schließen möchte oder dazu berechtigt ist, auf der Grundlage eines im Rahmen des Geltungsbereichs des BGB geschlossenen Vertrags zu reisen; "Buchungsbestätigung" die schriftliche Bestätigung des Abschlusses eines Reisevertrags durch WaldWege.
(3) Abweichende Bedingungen des Reisenden gelten nur, wenn WaldWege diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Geltung des gesetzlichen Pauschalreiserechts gemäß §§ 651a ff. BGB bleibt unberührt.
§ 2 Vertragsschluss, Buchung
(1) Der Reisevertrag kommt durch Angebot des Reisenden und Annahme durch WaldWege zustande. Das Angebot des Reisenden kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Website erfolgen. WaldWege nimmt das Angebot durch Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung an.
(2) Mit der Buchung erklärt der Reisende verbindlich, auch für alle weiteren in der Buchung aufgeführten Mitreisenden einen Reisevertrag schließen zu wollen. Er übernimmt damit die Verpflichtungen aus dem Reisevertrag für die Mitreisenden, vorausgesetzt, er hat diese Verpflichtung durch gesonderte Erklärung oder in anderer eindeutiger Weise übernommen.
(3) Nach Eingang der Buchungsanfrage erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt noch keine Annahme der Buchungsanfrage dar, sondern dient lediglich der Bestätigung des Eingangs der Anfrage. Der Vertrag kommt erst mit Übersendung der Buchungsbestätigung durch WaldWege zustande.
(4) Der Reisende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung und alle weiteren übersandten Reiseunterlagen sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten WaldWege unverzüglich mitzuteilen.
(5) Minderjährige Reisende unter 18 Jahren benötigen für die Buchung die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. WaldWege behält sich das Recht vor, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
§ 3 Reisepreis, Zahlungsbedingungen
(1) Der im Reisevertrag genannte Reisepreis versteht sich pro Person und ist, soweit nichts anderes vereinbart, als Gesamtpreis für alle vertraglich geschuldeten Leistungen angegeben. Nicht im Reisepreis enthalten sind: Trinkgelder, persönliche Ausgaben, Eintrittgelder (soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen), Reiseversicherungen sowie An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (soweit nicht ausdrücklich vereinbart).
(2) Der Reisepreis wird wie folgt fällig: eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises bei Buchung und Ausstellung der Buchungsbestätigung; die Restzahlung des verbleibenden Reisepreises 28 Tage vor Reisebeginn. Bei Buchungen weniger als 28 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
(3) Die Anzahlung und Restzahlung können per Banküberweisung oder mit den auf der Website angegebenen Zahlungsmethoden geleistet werden. Die Bankverbindung wird mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
(4) WaldWege ist berechtigt, den vereinbarten Reisepreis bis zu 20 Tage vor Reisebeginn zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweislich die Kosten für die Beförderung von Reisenden, die Steuern und sonstigen Abgaben für bestimmte Leistungen oder die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse erhöht haben. Eine Preiserhöhung ist nur in dem Ausmaß zulässig, in dem sich die erhöhten Kosten auf den Reisepreis auswirken. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 8% des Gesamtreisepreises hat der Reisende das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine gleichwertige Ersatzreise zu verlangen.
(5) Umgekehrt hat der Reisende Anspruch auf Preisminderung, wenn die unter Absatz 4 genannten Faktoren gesunken sind.
§ 4 Leistungsänderungen vor Reisebeginn
(1) WaldWege behält sich das Recht vor, vor Reisebeginn von den vertraglich vereinbarten Inhalten der Reiseleistungen abzuweichen, wenn die Änderung geringfügig ist und nicht erheblich in den Gesamtcharakter der gebuchten Reise eingreift. WaldWege wird den Reisenden unverzüglich über eine solche Änderung in Kenntnis setzen.
(2) Bei erheblichen Änderungen einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder bei Überschreitung einer Preiserhöhung von mehr als 8% hat WaldWege den Reisenden unverzüglich darüber zu informieren. Der Reisende kann in diesem Fall: die Änderungen durch ausdrückliche Erklärung annehmen; den Reisevertrag kostenfrei kündigen; oder eine Ersatzreise annehmen, sofern WaldWege eine solche angeboten hat.
(3) Der Reisende hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung von der Änderung, eine der in Absatz 2 genannten Optionen auszuwählen. Reagiert der Reisende nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als akzeptiert.
§ 5 Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn
(1) Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber WaldWege schriftlich oder per E-Mail erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei WaldWege.
(2) Im Falle des Rücktritts kann WaldWege eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich nach dem Reisepreis abzüglich der von WaldWege ersparten Aufwendungen und abzüglich dessen, was WaldWege durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, berechnet. Die Entschädigung beträgt pauschal:
- Bei Rücktritt mehr als 56 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
- Bei Rücktritt 42 bis 56 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- Bei Rücktritt 28 bis 42 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- Bei Rücktritt 14 bis 28 Tage vor Reisebeginn: 45% des Reisepreises
- Bei Rücktritt 7 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- Bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise: 80% des Reisepreises
(3) Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass WaldWege kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die die Rücktrittskosten im Fall einer Verhinderung abdeckt. WaldWege informiert gerne über entsprechende Versicherungsangebote.
(5) Anstelle eines Rücktritts kann der Reisende vor Reisebeginn verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. WaldWege kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die besonderen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 6 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände
(1) Sowohl der Reisende als auch WaldWege können den Reisevertrag vor Reisebeginn oder während der Reise kündigen, wenn die Reise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände gelten beispielsweise Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, terroristische Anschläge, Seuchenepidemien oder Pandemien und ähnliche Ereignisse, die erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung der Reise haben.
(2) Im Falle einer solchen Kündigung haben beide Vertragsparteien nur Anspruch auf Rückerstattung der für die nicht erbrachten Leistungen gezahlten Beträge, ohne dass ein Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigungen besteht.
§ 7 Kündigung durch WaldWege
(1) WaldWege kann den Reisevertrag kündigen, wenn die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sofern in der Reisebeschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben wurde und die Buchungsbestätigung den spätesten Zeitpunkt der Kündigung enthält. In diesem Fall ist WaldWege verpflichtet, die Kündigung dem Reisenden unverzüglich mitzuteilen und die geleisteten Zahlungen vollständig zu erstatten.
(2) WaldWege kann den Reisevertrag ferner kündigen, wenn der Reisende trotz Mahnung mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug ist.
(3) WaldWege ist berechtigt, den Vertrag durch Kündigung zu beenden, wenn der Reisende trotz Abmahnung durch WaldWege eine erhebliche Störung verursacht oder sich in einer Weise verhält, die mit dem Vertrag unvereinbar ist. In diesem Fall kann WaldWege die Mehrkosten der Rückreise des Reisenden diesem in Rechnung stellen.
§ 8 Leistungspflichten und Obliegenheiten des Reisenden
(1) Der Reisende ist verpflichtet, sich rechtzeitig um die für die Reise erforderlichen Reisedokumente (Reisepass, ggf. Visum) zu kümmern und alle für die Reise erforderlichen Gesundheitsvorschriften einzuhalten. WaldWege haftet nicht für Nachteile, die daraus entstehen, dass der Reisende diese Pflicht verletzt hat.
(2) Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel der Reiseleistung unverzüglich dem Reiseleiter von WaldWege oder, wenn ein solcher nicht anwesend ist, direkt WaldWege anzuzeigen. WaldWege ist zu einer Mängelbeseitigung nur verpflichtet, wenn eine solche Anzeige rechtzeitig erfolgt ist.
(3) Der Reisende ist verpflichtet, bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise, die auf einem Mangel beruht, dem Reisenden eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder von WaldWege verweigert worden oder die sofortige Kündigung des Vertrags durch den Reisenden ist durch ein besonderes, ihm zumutbares Interesse gerechtfertigt.
(4) Der Reisende ist verpflichtet, an gebuchten Aktivitäten mit der erforderlichen körperlichen Fitness und Ausrüstung teilzunehmen. WaldWege behält sich das Recht vor, Reisende von einzelnen Aktivitäten auszuschließen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
§ 9 Mängelrechte, Verjährung
(1) Ist die Reise mit einem Mangel behaftet und hat der Reisende diesen Mangel angezeigt, kann der Reisende verlangen: Abhilfe, eine Minderung des Reisepreises, Schadensersatz nach § 651n BGB oder eine Kündigung des Vertrages nach § 651l BGB.
(2) Eine Minderung des Reisepreises ist ausgeschlossen, wenn WaldWege den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt hat oder der Reisende die Beseitigung des Mangels schuldhaft unterlassen hat.
(3) Die Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
(4) Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsschäden verjähren in drei Jahren. Ansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden verjähren ebenfalls in drei Jahren, beginnend mit der Kenntnis des Reisenden von dem Schaden.
§ 10 Haftungsbegrenzung
(1) Die vertragliche Haftung von WaldWege für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, wenn der Schaden des Reisenden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit WaldWege für einen Schaden, der dem Reisenden entsteht, wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers nach Maßgabe von Art. 17 Abs. 1 und 2 des Warschauer Abkommens und Art. 22 des Übereinkommens von Montreal verantwortlich ist.
(2) Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
(3) Für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind, kann die Haftung von WaldWege auf den dreifachen Reisepreis begrenzt werden, soweit WaldWege an einem Schaden, der dem Reisenden entsteht, wegen des Verhaltens eines Dienstleistungsträgers verantwortlich ist.
(4) WaldWege haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, d.h. durch Ereignisse, die WaldWege oder seine Erfüllungsgehilfen auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten verhindern können.
§ 11 Reiseversicherung
(1) WaldWege empfiehlt allen Reisenden, eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die mindestens eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reiseabbruchversicherung, eine Reisekrankenversicherung sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung umfasst.
(2) WaldWege bietet in Kooperation mit ausgewählten Versicherungspartnern entsprechende Versicherungsprodukte an. Diese Versicherungen sind optionale Zusatzleistungen und sind nicht im Reisepreis enthalten.
(3) Auf Wunsch stellt WaldWege Informationsmaterial über die angebotenen Reiseversicherungen zur Verfügung. WaldWege haftet jedoch nicht dafür, dass der Reisende eine geeignete Versicherung abschließt.
§ 12 Reisedokumente, Ein- und Ausreisebestimmungen
(1) WaldWege informiert Reisende, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, über die allgemeinen Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslands sowie die Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslands und ihrer Änderungen.
(2) Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden, außer wenn sie durch schuldhafte fehlerhafte oder unterlassene Information von WaldWege verursacht wurden.
(3) WaldWege empfiehlt, alle Reisedokumente in einer Kopie zu sichern und diese getrennt von den Originalen aufzubewahren.
§ 13 Beschwerdemanagement, Ombudsstelle
(1) Beschwerden über die Durchführung einer Reise sind zunächst an WaldWege zu richten: WaldWege GmbH, Kurfürstendamm 185, 10707 Berlin, E-Mail: [email protected]. WaldWege wird Beschwerden innerhalb von 14 Tagen beantworten.
(2) Bei außergerichtlichen Streitigkeiten aus Reiseverträgen kann der Reisende die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) anrufen, Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, www.soep-online.de, sofern WaldWege an diesem Verfahren teilnimmt. WaldWege ist grundsätzlich zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren bereit.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse lautet [email protected].
§ 14 Datenschutz im Zusammenhang mit dem Reisevertrag
(1) Zur Durchführung des Reisevertrags ist WaldWege berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten des Reisenden zu verarbeiten und an die für die Leistungserbringung erforderlichen Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, Guides usw.) weiterzuleiten.
(2) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtung). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter privacy-policy.html.
(3) Der Reisende stimmt der Weitergabe seiner Daten an die für die Reisedurchführung erforderlichen Dritten zu. Eine Weitergabe an andere Dritte erfolgt nicht.
§ 15 Verhaltensregeln bei Naturreisen
(1) Bei der Teilnahme an Naturreisen sind alle Reisenden verpflichtet, die geltenden Naturschutzbestimmungen einzuhalten und die Anweisungen der WaldWege-Reiseführer zu befolgen.
(2) Das Pflücken, Sammeln oder Beschädigen von Pflanzen ist in Naturschutzgebieten und Nationalparks untersagt. Die Störung von Wildtieren ist zu unterlassen. Müll ist vollständig mitzunehmen und zu entsorgen.
(3) WaldWege behält sich das Recht vor, Reisende, die gegen diese Verhaltensregeln oder gegen geltende Naturschutzbestimmungen verstoßen, von weiteren Aktivitäten auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung entsteht.
(4) WaldWege engagiert sich aktiv für den Naturschutz. Ein Teil des Reisepreises fließt in Naturschutzprojekte in den bereisten Regionen.
§ 16 Gesundheit und Fitness
(1) Der Reisende versichert mit der Buchung, dass er und alle mitreisenden Personen gesundheitlich in der Lage sind, die gebuchte Reise anzutreten und durchzuführen. WaldWege weist darauf hin, dass bestimmte Reisen ein gewisses Maß an körperlicher Fitness erfordern.
(2) WaldWege empfiehlt Reisenden mit gesundheitlichen Einschränkungen, vor der Buchung einen Arzt zu konsultieren. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen sind bei der Buchung anzugeben, damit WaldWege prüfen kann, ob die Reise geeignet ist.
(3) WaldWege kann von der Teilnahme an bestimmten Aktivitäten ausschließen, wenn der Reisende offensichtlich nicht in der körperlichen Verfassung ist, die für die sichere Durchführung der Aktivität erforderlich ist.
(4) Im Falle von Erkrankungen oder Verletzungen während der Reise wird WaldWege nach besten Kräften medizinische Hilfe organisieren. Kosten für medizinische Behandlungen gehen jedoch zu Lasten des Reisenden.
§ 17 Besondere Bestimmungen für Gruppenreisen
(1) Bei Gruppenreisen mit mehr als 10 Personen gelten ergänzende Bedingungen, die im Rahmen des Buchungsprozesses gesondert mitgeteilt werden.
(2) Der Ansprechpartner der Gruppe (Gruppenführer) übernimmt die Verantwortung für die Kommunikation zwischen der Gruppe und WaldWege sowie für die fristgerechte Zahlung des Reisepreises für alle Mitglieder der Gruppe.
(3) Gruppenreisen können von WaldWege zu günstigeren Konditionen angeboten werden. Die genauen Konditionen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
§ 18 Qualitätssicherung, Feedback
(1) WaldWege legt großen Wert auf die Qualität seiner Reiseleistungen. Nach jeder Reise werden Reisende gebeten, einen Bewertungsbogen auszufüllen. Die Teilnahme ist freiwillig, wird aber ausdrücklich erbeten.
(2) WaldWege bearbeitet alle Bewertungen und Rückmeldungen mit größter Sorgfalt und nutzt diese zur kontinuierlichen Verbesserung seiner Leistungen.
(3) Öffentliche Bewertungen und Erfahrungsberichte von Reisenden dürfen von WaldWege zu Marketingzwecken verwendet werden, sofern der Reisende nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 19 Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen WaldWege und dem Reisenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in seiner jeweils geltenden Fassung.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Berlin, sofern der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(4) Diese AGB wurden zuletzt im Januar 2024 aktualisiert. WaldWege behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Website unter terms-and-conditions.html einsehbar. Für Verträge, die vor einer Änderung der AGB geschlossen wurden, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
§ 20 Kontakt und Anschrift des Reiseveranstalters
WaldWege GmbH
Kurfürstendamm 185
10707 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 8872 4130
E-Mail: [email protected]
Website: waldwege.de
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 234567 B
USt-IdNr.: DE 312 456 789
Geschäftsführer: Markus Waldmann
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Reisebereich: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin
Anhang: Insolvenzabsicherung
WaldWege GmbH hat zur Absicherung von Kundengeldeinzahlungen gemäß § 651r BGB eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Die Sicherungsscheinurkunde liegt zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen aus und wird mit jeder Buchungsbestätigung übersandt. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte direkt an den Insolvenzversicherer: Reisegarant Versicherung AG, Musterstraße 1, 10115 Berlin, Telefon: +49 30 9999 0000.